Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
Zulassungsvoraussetzungen
- ab 16 Jahren,
- Besitz des SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.
Prüfung
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
- Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
- Übungskarte: deut. Seekarte D49 (Nordsee, wie SBF-See), Auflage 2013
- Karte 1/INT1
- Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein neu Auflage (2013)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Pflichtaufgaben
- Rettungsmanöver unter Segel
- Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb
Beide Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
- Sonstige Aufgaben
- Seemannschaft/Fertigkeiten
Prüfung der Seetüchtigkeit einer Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk - Wetterkunde
Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und –entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung - Navigation
Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass - Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
Kontrolle und Starten, Bedienung, Störungen - Seemannschaft/Manöver
Mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind
Von den „Sonstigen Aufgaben“ müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert: Mit Antriebsmaschine und unter Segel - Seemannschaft/Fertigkeiten
Mit Antriebsmaschine
Wird der Sportküstenschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft
Anmeldung zum SKS Kursen und Törns
Der Unten folgende Link ist eine Interessens anmeldung, wer am SKS interesse hat kann sich da anmelden. Dies dient zur Planung für den kommenden Törn.
Voreintragung in die Interessensliste (Keine feste Buchung).
Sportseeschifferschein (SSS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.
Zulassungsvoraussetzungen
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000 Seemeilen oder nach Erwerb SKS 700 Seemeilen
auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.
Prüfung
Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
- Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern (vier Teilprüfungen) nachgewiesen werden:- Navigation,
- Seemannschaft,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Die vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander abgelegt werden.
Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
im Fach Navigation- Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- Karte 1/INT 1
- Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Taschenrechner
im Fach Schifffahrtsrecht
- Radarplotscheibe (Vordruck)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde
- keine besonderen Hilfsmittel
- Sonstige Aufgaben
- Seemannschaft/Fertigkeiten – von folgenden Aufgaben wird eine gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Prüfung der Seetüchtigkeit der Yacht einschließlich der Sicherheitsaustrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk - Wetterkunde – folgende Aufgabe wird gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten, Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung amt Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung - Navigation – folgende Aufgaben werden gestellt und müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass, Peilscheibe und/oder Handpeilkompass - Motor, elektrische Anlage und Gasanlage – von folgenden Aufgaben wird eine gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Motor: Kontrolle und Starten, Störungen
Elektrische Anlage: Kontrolle, Störungen
Gasanlage: Bedienung, Kontrolle, Störungen - Seemannschaft/Manöver – von folgenden Aufgaben werden maximal zwei gestellt und eine muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
Manöver unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahrenPraxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:Mit Antriebsmaschine und unter Segel- Pflichtaufgaben
- Rettungsmanöver
unter Segel, mit Maschinenantrieb - Radar
Einschalten und Bedienen des Radargerätes, Interpretation des Radarbildes für die Navigation und Verkehrssituationen, Bestimmung des Schiffsortes - Seekarte
Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen - Segeln/Fahren
Steuern verschiedener Kurse nach Kompass oder festen Seezeichen/Landmarken (oder unter Segel: zum Wind), ggf. Berücksichtigung der KVR und SeeSchStrO, An- oder Ablegen mit Antriebsmaschine, unter Segel: Wenden oder Halsen
- Rettungsmanöver
Alle Pflichtaufgaben (außer Radar) müssen mindestens im zweiten
Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. - Pflichtaufgaben
- Seemannschaft/Fertigkeiten – von folgenden Aufgaben wird eine gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
Mit Antriebsmaschine
Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.
Zulassungsvoraussetzungen
- ab 18 Jahren,
- Besitz Sportseeschifferschein (SSS),
- Nachweis von 1000 Seemeilen
auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung.
Prüfung
Die Prüfung zum SSS ist eine Theorieprüfung, die schriflich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachgewiesen werden:
- schriftlich (ggf. mündlich)
- Navigation (u. a. astronomische Navigation),
- Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht),
- Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme).
Zur schriftlichen Prüfung werden benötigt:
im Fach Navigation- Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- Karte 1/INT 1
- Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Taschenrechner
im Fach Schifffahrtsrecht
- Radarplotscheibe (Vordruck)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
im Fach Wetterkunde
- keine besonderen Hilfsmittel
- mündlich
- Handhabung von Yachten
- praktisch (Teilprüfung Navigation)
- Handhabung eines Sextanten
Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung von weiteren Fehlermöglichkeiten
- Handhabung eines Sextanten
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie das mündliche Prüfungsfach separat, also unabhängig voneinander belegt werden.