Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Teil A (Allgemeines)
- 1 Anmeldung
(1) Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung oder einem Törn ist schriftlich (E-Mail, Internet, usw.) oder telefonisch möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich.
(2) Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
- 2 Kursgebühren; Fälligkeit
(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen auf der Homepage der Segelschule Schluchsee. Die vollständige Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Solange die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs.
(2) Die berechneten Kursgebühren beinhalten keine Prüfungsgebühren und Nebenkosten (z.B. Hafengebühren, Verpflegung usw.). Die Benutzung der Schulungsräume, Schulungsboote und Schulungsgeräte während des Kurses ist in den Gebühren für die Kurse enthalten. Spezielle Fachliteratur und Seekarten sowie Zirkel und Navigationsdreiecke können bei der Segelschule Schluchsee käuflich erworben werden.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Gebühren enthalten.
- 3 Rücktritt nach Buchung, Umbuchung
(1) Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung aus wichtigem Grund werden folgende Stornokosten fällig:
– bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Kursbeginn fallen keine Stornokosten an
– bei Rücktritt in weniger als 8 Wochen bis 2 Wochen vor Kursbeginn betragen die Stornokosten 50% der Kursgebühren, sofern der Platz nicht weiter belegt werden kann oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin stattfindet
– bei Rücktritt in weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn betragen die Stornokosten die volle Höhe der Kursgebühren, sofern der Platz nicht weiter belegt werden kann
(2) Für Törns (SKS,Skippertraning)
– bei Rücktritt bis 3 vor Kursbeginn fallen keine Stornokosten an
– bei Rücktritt in weniger als 3 Monaten bis 2 Monaten vor Kursbeginn betragen die Stornokosten 50% der Kursgebühren, sofern der Platz nicht weiter belegt werden kann oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin stattfindet
– bei Rücktritt in weniger als 2 Monaten vor Kursbeginn betragen die Stornokosten die volle Höhe der Kursgebühren, sofern der Platz nicht weiter belegt werden kann
- 4 Persönliche Fitness, Fachwissen
(1) Der Teilnehmer der/des Praxisausbildung/Törns erklärt, körperlich und psychisch gesund zu sein und mindestens 30 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Auf eventuelle persönliche gesundheitliche Risiken hat der Teilnehmer vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Im Zweifelsfall sollte der Teilnehmer im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Für Folgen aus persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen haftet die Segelschule Schluchsee nicht.
(2) Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, so versichert der Teilnehmer, dass er im Besitz der nötigen Vorkenntnisse bzw. der entsprechenden Qualifikationen ist. Die Schule kann die Vorlage der betreffenden Scheine vor Kursantritt verlangen.
Schwimmwesten werden den Teilnehmern kostenlos gestellt und müssen bis auf Widerruf durch den Ausbilder getragen werden.
- 5 Mindestteilnehmerzahl
(1) Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreichen, behält sich die Segelschule Schluchsee das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt, soweit nicht ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Etwaige Zahlungen werden zurück überwiesen oder es erfolgt eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
- 6 Prüfungen
(1) Alle Prüfungen werden vom Prüfling selbst bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesem in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die Segelschule Schluchsee keine Haftung übernehmen.
(2) Eine Minderung des Kurs- oder Törn-Preises ist in diesem Fall nicht möglich.
(3) Die Prüfungsgebühren werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben.
(4) Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren, wenn bei Kursen, die auf eine Prüfung vorbereiten, der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird.
- 6.1 Rücktritt von einer Prüfung
(1) Der Rücktritt von einer Prüfung ist möglich. Der Prüfling gilt als „nicht erschienen“; die bereits entrichtete Prüfungsgebühr kann nicht rückerstattet werden. Besteht der Prüfling eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb von zwei Jahren zu 50% der normalen Kursgebühren wiederholen. Der betreffende Prüfling ist für die Einhaltung der Wiederholungsfristen selbst verantwortlich. Ansprüche gegenüber der Segelschule Schluchsee aufgrund einer verfallenen Teilnahmefrist sind ausgeschlossen.
- 7 Weisungsbefugnis
(1) Die Ausbilder und Skipper der Segelschule Schluchsee sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber den Kurs- und Törn-Teilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum sofortigen Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.
(2) Außerdem können Ausbilder und Skipper auf Grund von Wetter, Witterung, Klima, Pegelstände o.ä. die Boote oder Standorte für die Praxisausbildung ändern und ggfs. terminliche Verschiebungen vornehmen.
(3) Eine Minderung des Kurs- oder Törn-Preises ist in diesen Fällen nicht möglich.
- 8 Haftung
(1) Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theorie-/ Praxiskurse oder Törns entstehen, haftet die Segelschule Schluchsee nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
(2) Der Kurs-/Törn-Teilnehmer haftet für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden.
(3) Für persönliches Eigentum des Kurs-/Törn-Teilnehmers kann keine Haftung übernommen werden.
(4) Die Teilnahme an der praktischen Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung wird dringend empfohlen.
(5) Die durch die Segelschule Schluchsee beauftragten Ausbilder sind nicht berechtigt, Erklärungen im Namen der Segelschule Schluchsee abzugeben.
(6) Da die Segelschule Schluchsee bei Notfällen auf dem See Notfallhilfe leistet, kann es in solchen Fällen zur Unterbrechung einer Ausbildungsstunde kommen. Die ausgefallenen Lerninhalte werden kostenfrei nachgeholt. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Reduzierung der Kursgebühren seitens der betroffenen Kursteilnehmer besteht nicht.
(7) Die Haftung der Segelschule Schluchsee ist in jedem Falle auf die dreifache Kursgebühr begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- 9 Zusatzvereinbarungen
(1) Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nicht stattgefunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Teil B (Törn)
- 1 Gebühren
(1) Mit der Anmeldung zu einem Törn wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Törn-Preises fällig. Die restlichen 50% des Törn-Preises sind bis spätestens vier Wochen vor Törn-Beginn zu begleichen. Die Törn-Gebühr beinhaltet die Bereitstellung des Schiffes, den Skipper, die nautische Literatur und die Geräte. Die Kosten für Proviant, Liegegebühren, Kraftstoff, Gas, Endreinigung, Kautionsversicherung, Transitlog und andere Behördenabgaben werden über die gemeinsame Bordkasse auf die Teilnehmer umgelegt.
(2) Nicht zum Leistungsangebot gehören Transfers, Flüge, Bahnfahrten, Hotelübernachtungen usw. und sind vom Törn-Teilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen.
- 1.1 Bordkasse
(1) Zu Beginn des Törns zahlen alle Törn-Teilnehmer mit Ausnahme des Skippers einen festzulegenden Geldbetrag in eine gemeinsamen Bordkasse ein. Aus der Bordkasse werden die nicht in den Törn-Gebühren beinhalteten Kosten (siehe § 1) beglichen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder an die Crew ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
- 2 Verspätung bei der Anreise
(1) Für die pünktliche Anreise ist jeder Törn-Teilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch die Segelschule Schluchsee zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der Segelschule Schluchsee besteht nicht.
- 3 Ausfall des Törns
(1) Die Segelschule Schluchsee ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die sichere Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen), unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet oder es findet eine Umbuchung statt. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- 4 Risikogemeinschaft
(1) Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Jeder Törn-Teilnehmer hat sich zur Absicherung etwaiger Schäden anteilig an der Gesamtkaution zu beteiligen. Wird ein Schaden eindeutig von einem Törn-Teilnehmer verursacht, muss der jeweilige Törn-Teilnehmer den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder der Segelschule Schluchsee nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
- 5 Törn-Route
(1) Die Törn-Route wird vom Skipper (Schiffsführer) in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Skipper kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törn-Gebühren.
- 6 Zeitplan
(1) Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die Segelschule Schluchsee keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
- 7 Reiserücktrittsversicherung
(1) Der Rücktritt eines Törn-Teilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von der Segelschule Schluchsee akzeptiert werden muss, und in vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann die Segelschule Schluchsee den übrigen Törn-Teilnehmern garantieren, dass ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.
(2) Der Törn-Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er hat die Möglichkeit einen tauglichen Ersatzmann zu stellen. Eine Rücktrittsäußerung eines Törn-Teilnehmers muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren.
– bis 90 Tage vor Törn-Beginn 10% des Törn-Preises, mindestens € 200,- (Bearbeitungsgebühr)
– bis 60 Tage vor Törn-Beginn 50% des Törn-Preises
– ab 59 Tage vor Törn-Beginn oder bei Nichtantritt 100% des Törn-Preises.
(3) Bricht der Törn-Teilnehmer den Törn vorzeitig ab oder wird er vom Törn gem. §7 (1) dieser AGBs Teil A ausgeschlossen, so behält die Segelschule Schluchsee den Anspruch auf den vollen Törn-Preis.
- 8 Haftung
(1) Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törn-Preis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
- 9 Zusatzvereinbarungen
(1) Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nicht stattgefunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Teil C (Bootsvermietung)
- 1 Allgemeines
(1) Die Vermietung der Leih-Boote erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und ggf. gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes.
(2) Bei der Anmietung bzw. spätestens bei der Übernahme eines Segelbootes ist ein entsprechender gültiger Segelschein zwingend vorzulegen.
(3) Die Benutzung der Leih-Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Prinzipiell ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Die Segelschule Schluchsee stellt bei der Übergabe der angemieteten Boote Schwimmwesten kostenfrei zur Verfügung. Es können aber auch eigene Schwimmwesten verwendet werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter.
(4) Der Mietpreis für die gebuchte Leih-Dauer (siehe Homepage der Segelschule Schluchsee) ist vor der Schiffsübergabe im Voraus zu entrichten. Bei Zeitüberschreitung um mehr als 10 Minuten erfolgt eine Nachberechnung. Die Boote sind spätestens bis Geschäftsschluss (17 Uhr) zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Vor Übernahme des Bootes ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei Rückgabe des unbeschädigten Bootes zurückerstattet wird.
(5) Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten.
(6) Die für die gemieteten Leih-Boote höchstzulässige Personenzahl (siehe Homepage der Segelschule Schluchsee) ist während der gesamten Nutzung einzuhalten.
(7) Die Leih-Boote und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Für nicht gemeldete Schäden einschließlich Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftet der Mieter. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
(8) Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird Eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
(9) Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten.
- 2 Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
(1) Die Mitnahme von Hunden ist gegen Aufpreis und bis auf Widerruf gestattet.
(2) Die Stege und der Uferbereich sind nur nach Aufforderung zu betreten. Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Prinzipiell muss immer mindestens eine Person an Bord bleiben, die das Boot eigenständig führen kann. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
(3) Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder verantwortlich.
(4) Für jedwede Verschmutzungen (Umwelt, Boote usw.) durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sind vom Mieter mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
(5) See-Schutzgebiete (z.B. Kaiserbucht) dürfen nicht befahren werden. Zu Wehren, Fischereigeräten und der gewerblichen Personenschifffahrt ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
- 3 Reservierungen, Stornierung
(1) Reservierungsanfragen sind online möglich. Der Reservierungsvertrag kommt durch Antrag (Anfrage) und Annahme (Bestätigung per Email) zustande. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich.
(2) Für das jeweils reservierte Zeitfenster hat der Vermieter bei Bereithaltung der Boote Anspruch auf Erstattung des vollen Mietpreises.
(3) Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 50 % (bei Stornierung bis zum 8. Tag vor dem Reservierungszeitraum) bzw. 80 % (bei Stornierung ab dem 7. Tag vor dem Reservierungszeitraum) des Mietpreises für die reservierte Zeit. Können die reservierten Boote (über den vorher reservierten Zeitraum) anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter.
(4) Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt, zu erwartende Wetterereignisse oder sonstige Gefahren).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Teil D (Online-Shop)
- 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie in dem Online-Shop von der Segelschule Schluchsee tätigen.
Inhaber: Thomas Alexander Nagel
Telefon: +49 1717532111
E-Mail: info@segelschule-schluchsee.de
(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website segelschule-schluchsee.de abrufen und ausdrucken.
- 2 Vertragsschluss
(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.
- 3 Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
- 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise über: Rechnung per Vorkasse/Überweisung, Kreditkarte, Paypal, Lastschrift oder auf Rechnung.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
- 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- 7 Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
- 8 Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
- 9 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
Schlussbestimmungen AGB (Teile A, B, C, D)
Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift bzw. Buchung oder Bestellung werden die Nutzungsordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Freiburg.
Gültigkeit dieser AGB
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.