SBF-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) .
Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Der SBF-See besteht aus 8 Theorie Terminen und drei Motorbootpraxis Terminen.
1. Di 22.2.
2. Do 24.2.
3. Di 8.3.
4. Do 10.3.
5. Di 15.3.
6. Do 17.3.
7. Di 22.3.
8. Do 24.3.
In der Theorie werden die Prüfungsfragen erarbeitet und die 15 Navigationsaufgaben.
In den drei Motorboot Terminen erlernen und üben wir die Aufgaben für die Praxisprüfung.
Die Theorietermine sind aktuell als Webinar und sind in unseren Räumen in Freiburg (Wiesentalstr. 29) und die Praxis in Breisach auf dem Rhein auf unserem Motorboot, einer Jeanneau Merry Fisher 605 mit 50 PS Außenborder.
Der Link zu den Anmeldeunterlagen:
https://portal.sportbootfuehrerscheine.org/Portal/DEU/14723/DsvForms.aspx?form=01_SBF_N&id=109994
Link zu den Praxisterminen (drei Termine + Freitag vor der Prüfung sind inklusive):
Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.
Zur theoretischen Prüfung erlaubte Hilfsmittel:
In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.